42. BImSchV

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Ziele und Inhalte der 42. BImSchV

Die Immisionsschutzverordnung dient zur Vermeidung des Gesundheitsrisikos durch Legionellen, die sich in den Wassersystemen von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen vermehren und sowohl über Umluft als auch in Form feiner Aerosole in der Abluft ausbreiten können. Die 42. BImSchV enthält anwendbare technische und organisatorische Pflichten für die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen, da das Einatmen von Legionellen zu schweren Lungenentzündungen führen kann.

Gültigkeit

Welche Anlagen fallen unter die 42. BImSchV?

Unter die Verordnung 42. BImSchV fallen Nassabscheider, Verdunstungskühlanlagen und Kühltürme. Bestimmte Anlagen sind aufgrund ihrer Bau- oder Betriebsweise oder der Umgebungsbedingungen im Betrieb ausgenommen, da die Möglichkeit der Vermehrung von Legionellen als gering erachtet wird. Weitere Informationen zur 42. BImSchV

Für wen gilt die 42. BImSchV?

Die 42. BImSchV gilt für Hersteller und Betreiber von Nassabscheidern, Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen.

Für wen gilt die 42. BImSchV nicht?

Nicht betroffen sind beispielsweise Anlagen, bei denen die gereinigte Luft im Umluftbetrieb wieder in den Produktionsraum zurückgeführt wird.

BImSchG
Verfahren

Das BImSchG Verfahren (gemäß 42. BImSchG) ist ein Genehmigungsverfahren, das für genehmigungspflichte Anlagen nach 42. BImSchV durchlaufen werden muss, um den entsprechenden Nachweis für einen sicheren Betrieb zu erhalten. Ziel ist es, Mensch und Umwelt vor unzumutbaren Auswirkungen der Anlagen bspw. durch Legionellen zu schützen, da diese schweren Atemwegserkrankungen auslösen können.

Was sind genehmigungspflichtige/genehmigungsbedürftige Anlagen nach 42. BImSchG?

Die Errichtung und der Betrieb von Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen durch Legionellen im Nutzwasser ausgehen können, bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG. Dies betrifft Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider.

Wann brauche ich eine BImSchG Genehmigung?

Anlagen wie Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind genehmigungspflichtig, wenn eine schädliche Umwelteinwirkung eintreten kann oder die Allgemeinheit/Nachbarschaft gefährdet werden könnte.

Dabei muss unterschieden werden ob:

  • Eine neue Anlage geplant ist (Erstgenehmigung)
  • Eine Veränderung an einer bereits genehmigten Anlage vorgenommen wird (Änderung)
  • Eine Veränderung an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage vorgenommen wird, die durch die Änderung in die Genehmigungspflicht fällt

Wird die gereinigte Luft, wie bei unseren Nassabscheidern, im Umluftbetrieb wieder zurück in den Produktionsraum geführt, wird keine BImSchG Genehmigung benötigt.

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Effiziente Nassabscheider für den Umluftbetrieb

Die patentierte Strömungstechnik mit Mehrkammersystem scheidet Stäube mit geringem Widerstand direkt im Wasser ab und bindet sie zuverlässig. Dadurch erreichen unsere Nassabscheider einen sehr hohen Abscheidegrad, sodass die gereinigte Luft direkt in den Produktionsraum zurückgeführt werden kann.

Bei der Bearbeitung von Edelstahl kommen zusätzlich HEPA H14-Filter zum Einsatz, die selbst feinste Partikel zuverlässig abscheiden. Dadurch dürfen unsere Nassabscheider nach TRGS 528 auch bei Edelstahlstäuben im Umluftbetrieb laufen.

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